Ein neues Dekret bezüglich der Etikettierung von Schweinefleisch tritt ab Mitte November in Kraft und bleibt versuchsweise bis zum 31.12.2021 in Kraft.

Die Etikettierung folgender Produkte muss angepasst werden:

  • Hackfleisch
  • Fleischprodukte (Wurstwaren, Speck usw.)
  • Fleischzubereitungen (Hamburger, Fleischspiesse usw.)

Zusammengefasst kann folgendes gesagt werden:

Das Dekret 6.8.20 regelt ausschließlich die Herkunftsbezeichnung welche bei der Etikettierung von vorverpackten Schweinefleischprodukten (Wurstwaren, Fleischzubereitungen, Hackfleisch, Seperatorenfleisch) einzuhalten sind.

Die Herkunftsangabe muss unter anderem leicht leserlich auf dem Hauptsichtfeld der Etikette angebracht werden (Art. 3 des Dekretes)

Produkte mit geografisch geschützter Angabe (z.B. Südtiroler Speck) sind vom Dekret ausgenommen (Art. 2 des Dekretes).

Angaben bei Schweinefleischprodukten(Wurstwaren, Fleischzubereitungen, Hackfleisch, Seperatorenfleisch):

•             Geboren in: (Staat), Aufgezogen in: (Staat), Geschlachtet in: (Staat)

•             Falls das Tier im selben Staat geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde: Ursprung: (Staat)

•             Falls das Fleisch von Tieren aus verschiedenen EU-Ländern Stammt: Ursprung: EU

•             Falls das Fleisch von Tieren aus Nicht-EU-Staaten stammt: Ursprung: extra EU

Angaben bei gemischtem Hackfleisch ( Schwein/Rind)

•             Muss für beide Fleischarten die entsprechende Information angeben.

Fleischprodukte und Fleischzubereitungen (z.B. Wurstwaren und Fleischspießchen):

•             Bei gemischten Produkten (Schwein/Rind/Geflügel) müssen nur die vom DM 6.8.2020 vorgesehenen Angaben zum Schweinefleisch angeführt werden.

Geografisch Geschützte Angaben (DOP, IGP usw.)

•             Diese Produkte scheinen ausgenommen zu sein (z.B. Südtiroler Markenspeck). Dies hätte absurder Weise zur Folge, dass ein Metzger der nicht Mitglied im Speckkonsortium ist, das DM 6.8.2020 anwenden muss, während beim Südtiroler Markenspeck das Dekret keine Anwendung findet.